Arbeitnehmer und Angestellte
Die beitragsproportionale Grundzulage von bis zu 540 € im Jahr und die steuerliche Förderung machen das neue System für viele Beschäftigte interessant.
Ab dem 1. Januar 2027 verändert sich die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Neue Fördermöglichkeiten, attraktive Zulagen und flexible Vorsorgeformen eröffnen neue Chancen – auch für Menschen mit einem bestehenden Riester-Vertrag.
Erfahren Sie, was sich ändert, welche staatlichen Förderungen möglich sind und welche Optionen Sie persönlich haben.
„Ihre Altersvorsorge verdient eine persönliche Betrachtung.“
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 grundlegend neu aufgestellt. Das bisherige Riester-System wird durch eine neue Fördersystematik ergänzt und weiterentwickelt – mit dem Ziel, die private Vorsorge verständlicher, flexibler und renditeorientierter zu machen.
Altersvorsorgedepots ohne verpflichtende Beitragsgarantie können erstmals staatlich gefördert werden. Bisher verlangte die Riester-Förderung den Erhalt der eingezahlten Beiträge.
Innerhalb zertifizierter Altersvorsorgeprodukte können förderfähige Fonds und ETFs eingesetzt werden.
Die Zulagen richten sich künftig nach dem eigenen Beitrag: Wer mehr einzahlt, erhält – bis zur Fördergrenze – mehr Förderung.
Beiträge und Zulagen können weiterhin als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die spätere Auszahlung wird grundsätzlich nachgelagert besteuert.
Wichtig: Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie bietet höhere Renditechancen, aber keine garantierte Rückzahlung der eingezahlten Beiträge. Kapitalmarktbedingte Verluste sind möglich. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein Maßstab für die Zukunft.
Das neue System unterscheidet verschiedene Produktformen. Sie unterscheiden sich deutlich in Sicherheit, Chancen und Eigenverantwortung – nicht jede Variante ist für jeden Menschen gleichermaßen geeignet.
Geeignet für Menschen mit einem ausgeprägten Sicherheitsbedürfnis.
Geeignet für Menschen, die langfristig chancenorientierter vorsorgen möchten und Schwankungen akzeptieren können.
Besonders interessant für Menschen, die weniger eigene Anlageentscheidungen treffen möchten.
Die neuen Zulagen sind beitragsproportional: Ihr eigener Beitrag bestimmt, wie viel Förderung hinzukommt. Die folgenden Zahlen sind redaktionelle Information nach dem Altersvorsorgereformgesetz – Ihr konkreter Anspruch hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Prozent staatliche Förderung (180 €). Für weitere 1.440 € Eigenbeitrag gibt es 25 Prozent (360 €). Bei 1.800 € jährlichem Eigenbeitrag ist die maximale Grundzulage von 540 € erreicht.
Rechenbeispiele zur Veranschaulichung der gesetzlichen Staffel, ohne Gewähr. Kein individueller Förderanspruch.
Die Grundzulage kommt zusätzlich hinzu. Die konkreten Ansprüche hängen von den individuellen Voraussetzungen ab.
Bereits 25 € monatlicher Eigenbeitrag (300 € im Jahr) können ausreichen, um die maximale Kinderzulage von 300 € pro Kind und Jahr zu erhalten.
Wer vor seinem 25. Geburtstag einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, kann einen einmaligen Bonus von 200 € erhalten.
Die Reform der privaten Altersvorsorge bedeutet nicht, dass bestehende Riester-Verträge automatisch verschwinden. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden. Ab 2027 ergeben sich jedoch neue Möglichkeiten.
Eine eigenständige Kündigung kann zur Auszahlung des Guthabens und unter Umständen zur Rückzahlung der staatlichen Förderung führen. Ein geordneter Vertragswechsel sollte vorher geprüft und mit dem Anbieter abgestimmt werden.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern muss individuell geprüft werden. Berücksichtigt werden sollten insbesondere:
„Sie haben einen bestehenden Riester-Vertrag? Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Möglichkeiten sich ab 2027 für Sie ergeben.“
Riester-Vertrag persönlich prüfen lassenDie Reform erweitert den Kreis der Förderberechtigten. Bestimmte Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke können künftig erstmals unmittelbar förderberechtigt sein. Die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind zu beachten – nicht jeder Selbstständige ist automatisch förderberechtigt.
Die beitragsproportionale Grundzulage von bis zu 540 € im Jahr und die steuerliche Förderung machen das neue System für viele Beschäftigte interessant.
Bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr – bereits ab 25 € monatlichem Eigenbeitrag möglich, zusätzlich zur Grundzulage.
Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, kann einen einmaligen Bonus von 200 € erhalten – und profitiert von einem langen Anlagehorizont.
Bestimmte Selbstständige können erstmals unmittelbar förderberechtigt sein. Ob Sie dazugehören, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Auch für Freiberufler eröffnet die Reform unter Umständen neue Wege. Die individuelle Förderberechtigung sollte geprüft werden.
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke können künftig erstmals unmittelbar förderberechtigt sein – unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Weiterführen, Förderung umstellen oder Guthaben übertragen – ab 2027 gibt es Optionen, die sorgfältig geprüft werden sollten.
Wer bisher keine staatlich geförderte private Altersvorsorge nutzt, kann den Neustart 2027 zum Anlass nehmen, die eigene Situation zu betrachten.
Einzahlungen und staatliche Zulagen können im Rahmen der gesetzlichen Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug zu einem zusätzlichen Steuervorteil gegenüber den Zulagen führt.
Die spätere Auszahlung wird grundsätzlich nachgelagert besteuert – also erst im Alter.
Die individuelle steuerliche Wirkung hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Wir geben keine Steuerberatung; für verbindliche steuerliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Eine monatliche Rente, die ein Leben lang gezahlt wird – unabhängig davon, wie alt Sie werden.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen alternativ möglich. Das Kapital muss dabei grundsätzlich mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen.
Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Produkt. Auszahlungen sind steuerlich zu berücksichtigen.
Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt viele neue Möglichkeiten, aber auch Fragen mit sich. Gerade bei einem bestehenden Riester-Vertrag oder bei der Entscheidung zwischen Garantieprodukten und einem Altersvorsorgedepot ist es wichtig, die eigene Situation genau zu betrachten.
Als Inhaber der Allianz Versicherungsagentur in Rudolstadt stehe ich Ihnen für eine persönliche und verständliche Beratung zur Verfügung.
Gemeinsam schauen wir uns Ihre Ausgangssituation an und besprechen, welche Möglichkeiten die neue staatliche Förderung für Sie eröffnet.
Die wichtigsten Antworten rund um Reform, Förderung, Riester-Wechsel und Auszahlung. Ihre persönliche Situation besprechen wir gern im Gespräch.
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Erstmals können Depots ohne verpflichtende Beitragsgarantie gefördert werden, in denen Sie über zertifizierte Produkte in förderfähige Fonds und ETFs investieren. Es ergänzt und entwickelt das bisherige Riester-System weiter.
Das neue Fördersystem startet nach dem Altersvorsorgereformgesetz zum 1. Januar 2027. Neue Verträge nach dem neuen System können erst ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Die Reform beruht auf dem Altersvorsorgereformgesetz. Maßgeblich sind stets der aktuelle Gesetzesstand und die Informationen von Bundesfinanzministerium und Deutscher Rentenversicherung. Wir halten die Inhalte dieser Seite nach bestem Wissen aktuell; Änderungen im Detail sind bis zum Start möglich.
Die Grundzulage beträgt maximal 540 € im Jahr. Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent (180 €), auf weitere 1.440 € Eigenbeitrag 25 Prozent (360 €). Bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr ist die maximale Grundzulage erreicht.
Der Staat fördert die ersten 300 € Eigenbeitrag im Jahr mit 100 Prozent – also bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr. Sie ist an den Kindergeldanspruch gekoppelt, wird je Kind nur einem Elternteil zugeordnet und kann grundsätzlich bis zum Ende des Kindergeldanspruchs gewährt werden, längstens bis zum 25. Geburtstag.
Grundsätzlich ja: Die Kinderzulage gilt pro kindergeldberechtigtem Kind, sofern der dafür nötige Eigenbeitrag geleistet wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bereits 25 € monatlicher Eigenbeitrag können für die volle Zulage eines Kindes ausreichen. Ob und wie sich mehrere Kinder auf Ihren Beitrag auswirken, prüfen wir gern individuell.
Wer vor seinem 25. Geburtstag einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, kann einmalig einen Bonus von 200 € erhalten.
Der Mindestbeitrag beträgt 120 € im Jahr beziehungsweise 10 € im Monat.
Die maximale Grundzulage wird bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr erreicht. Die maximal mögliche jährliche Einzahlung kann unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen bis zu 6.840 € betragen. Beiträge oberhalb der Fördergrenze erhöhen die Grundzulage nicht.
Förderberechtigt sind insbesondere Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie weitere im Gesetz genannte Gruppen. Neu können bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke hinzukommen. Ihre persönliche Förderberechtigung sollte immer individuell geprüft werden.
Bestimmte Selbstständige und Gewerbetreibende können künftig erstmals unmittelbar förderberechtigt sein. Das gilt jedoch nicht automatisch für alle Selbstständigen – entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen.
Er bleibt bestehen. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz, werden nicht automatisch gekündigt und können grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.
Nein. Niemand muss wechseln oder kündigen. Im Gegenteil: Eine eigenständige Kündigung kann zur Auszahlung des Guthabens und unter Umständen zur Rückzahlung der staatlichen Förderung führen. Ein Wechsel sollte immer geordnet und nach Prüfung erfolgen.
Ab 2027 kann das vorhandene Riester-Guthaben unter den gesetzlichen Voraussetzungen in einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Bereits gewährte Förderungen werden bei ordnungsgemäßer Übertragung berücksichtigt. Je nach Vertrag können Kosten entstehen, und die neuen Bedingungen können abweichen.
Ja, unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein bestehender Vertrag in das neue Fördersystem wechseln, wobei Anlage- und Vertragsbedingungen grundsätzlich bestehen bleiben können. Die Umstellung ist unwiderruflich.
Grundsätzlich können mehrere Verträge bestehen. Wie die Förderung dabei verteilt wird und welche Grenzen gelten, hängt von den gesetzlichen Regelungen und Ihrer Situation ab. Das sollte vor einem Abschluss geprüft werden.
Für einen Vertrag nein: Die alte und die neue Förderlogik können nicht kombiniert werden. Wer die Förderung umstellt, erhält für diesen Vertrag ausschließlich die neue Förderung.
Je nach Vertragsgestaltung können Wechsel-, Übertragungs- und Abschlusskosten anfallen. Zudem können Garantien oder Zusatzleistungen des alten Vertrags verloren gehen. Diese Punkte gehören in jede Wechselprüfung.
Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie investiert am Kapitalmarkt. Es bietet höhere Renditechancen, aber keine garantierte Rückzahlung der Beiträge – Wertschwankungen und Kapitalverluste sind möglich. Wer mehr Sicherheit wünscht, kann ein Produkt mit Garantie wählen.
Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie nicht. Beim Altersvorsorgevertrag mit Garantie gibt es je nach Produkt eine Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent zum Beginn der Auszahlungsphase.
Bei einem Depot ohne Garantie sinkt der Wert Ihres Guthabens mit. Über lange Zeiträume können sich Kurse erholen, eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Beim Standarddepot wird die Anlage in den letzten fünf Jahren vor Ende der Ansparphase schrittweise angepasst, um Schwankungen zu verringern.
Ja, innerhalb zertifizierter Altersvorsorgeprodukte können förderfähige Fonds und ETFs eingesetzt werden. Welche konkret zur Auswahl stehen, hängt vom Anbieter und Produkt ab.
Ja. Der Altersvorsorgevertrag mit Garantie verbindet je nach Produkt eine Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent mit Kapitalmarktchancen. Er eignet sich besonders für Menschen mit ausgeprägtem Sicherheitsbedürfnis.
Möglich ist eine lebenslange Rentenzahlung oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein langfristiger Auszahlungsplan. Beim Auszahlungsplan muss das Kapital grundsätzlich mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen. Die Ausgestaltung richtet sich nach dem Produkt.
Ja, grundsätzlich gilt die nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen im Alter sind steuerpflichtig. Die konkrete Steuerlast hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen im Ruhestand ab.
Die Zulagen werden in der Regel über den Anbieter beantragt; häufig ist dafür ein Dauerzulageantrag möglich. Änderungen, etwa bei Kindern oder Einkommen, sollten Sie Ihrem Anbieter mitteilen. Den zusätzlichen Sonderausgabenabzug machen Sie über die Steuererklärung geltend.
Die Zulagen werden von der Zulagenstelle nach Ablauf des Beitragsjahres und Prüfung der Voraussetzungen direkt Ihrem Vertrag gutgeschrieben, nicht an Sie ausgezahlt. Ein möglicher Steuervorteil wird über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Ja. Sie können schon jetzt ein vorbereitendes Informationsgespräch vereinbaren – zur Bestandsaufnahme, zu Ihrem Riester-Vertrag und zu Ihren Fördermöglichkeiten. Neue Verträge nach dem neuen Fördersystem werden erst ab dem gesetzlichen Start angeboten.
Sie können schon jetzt ein vorbereitendes Gespräch zur Bestandsaufnahme vormerken lassen. Neue Verträge nach dem neuen Fördersystem werden erst ab dem gesetzlichen Start am 01.01.2027 angeboten. Unverbindlich und ohne Wechseldruck.
Ob bestehender Riester-Vertrag, Familie mit Kindern oder erste eigene Vorsorge: Ein persönliches Gespräch schafft Klarheit – ehrlich, verständlich und ohne Wechseldruck.